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Stadt Schillingsfürst

Realsteuern

Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.

Hebesätze der Grund- &  Gewerbesteuer:

  • Gewerbesteuerhebesatz 380 %
  • Grundsteuer A 560 %
  • Grundsteuer B 500 %
http://www.schillingsfuerst.de//wirtschaft-bauen/steuern-gebuehren