Pass- und Ausweisdokumente – Lichtbilder ab 01.05.2025
icon.crdate25.04.2025
-Lichtbilderfassung in der VG Schillingsfürst vorerst nicht möglich-
Aufgrund der am 01.05.2025 in Kraft tretenden Gesetzesänderung dürfen für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten nur digitale Lichtbilder mit bestimmten Formats-Anforderungen verwendet werden. Diese können über zertifizierte private Fotodienstleister oder über ein zukünftig (voraussichtlich ab Sommer 2025) in der VG Schillingsfürst verfügbares Fotoaufnahmesystem angefertigt werden.
Einen Überblick über zertifizierte private Fotodienstleister bietet alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Die Lieferung des neuen Fotoaufnahmesystems steht seitens der Bundesdruckerei noch aus.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt unter der Tel.-Nr. 09868/9862-140 oder per E-Mail: ewo(@)vgsch.de gerne zur Verfügung.