Übermittlungssperre an Bundeswehr aufgehoben
icon.crdate23.01.2026
Übermittlungssperre an Bundeswehr aufgehoben
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ ist zum 1. Januar 2026 eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die die Übermittlungssperren im Melderegister an die Bundewehr aufhebt.
Die Möglichkeit, der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen besteht nun nicht mehr. Eine Datenübermittlung kann nicht mehr verhindert werden.
Auch alle bereits vor dem 1. Januar 2026 eingerichteten Übermittlungssperren gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, müssen mit diesem Stichtag von uns als Meldebehörde gelöscht werden.
Andere Widerspruchsrechte, wie
-Die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
(§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
-Die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG)
-Bei Alters- oder Ehejubiläum (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)
-gegen die Auskunft an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)
sind von dieser Gesetzesänderungen nicht betroffen und bleiben wie bereits eingerichtet, bestehen.
Am dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung auf Bundesebene getroffen wurde. Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst hat keinen Ermessensspielraum für etwaige Ausnahmen.
Ihr Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst



